Bis zu 9 verschiedene Ausgleichsberechnungsarten sind möglich

Der anderweitige Ausgleich durch Nachträge und Mehrmengen über 110 % muss verrechnet werden, so lautet die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie bei allen Nachträgen und bei Mehrmengen über 110 % zu den Einzelkosten der Teilleistung arbeiten würden und insofern keine Gemeinkosten (AGK/BGK/W+G) erwirtschaften würden. Aus baubetriebswirtschaftlicher Sicht ist diese Berechnungsweise nicht haltbar, denn wenn Sie Ihre Ressourcen (Personal/ Material etc.) anderweitig einsetzten würden (andere Aufträge) würden Sie Ihre Gemeinkosten ja auch bezahlt bekommen. Aus diesem Grund haben wir alle möglichen berechenbaren Versionen übersichtlich dargestellt und Sie können sich aussuchen, welche Ausgleichsberechnungsweise Sie bei Ihrem Auftraggeber einreichen wollen. 

Massenclaim – Ausgleichsberechnung nach VOB/B

Voraussetzung zur Anwendung/Durchsetzung des Mehr- und Mindermengenausgleichs

Grundsätzlich müssen Sie, wenn man die VOB/B wörtlich nimmt, nicht viel tun, außer das Verlangen für diese Ausgleichsberechnung zum Ausdruck zu bringen. Beachtet werden muss aber, dass diese eingetretenen Massenänderungen zufällig (also ohne Anordnung des Auftraggebers) entstanden sind/sein müssen, da sich ansonsten die Anspruchsgrundlagen dem Grunde nach ändern, die Berechnung der Höhe nach dürfte ziemlich identisch sein.

In der Praxis passiert es eigentlich immer, dass sich die Massen zufällig ändern, weil es eben erst bei der Abrechnung festgestellt wird, und niemand hat während der gesamten Ausführung „ein Wort“ über die abzurechnenden Massen verloren, insofern ist die Anspruchsgrundlage „immer“ gegeben.

Einfacher geht es nicht! Kurz und knapp:

Massenclaim ist ein auf Microsoft Office basierendes, professionell programmiertes Programm, welches es Ihnen ermöglicht, den Mehr- und Mindermengenausgleich innerhalb weniger Minuten versandfertig zu erstellen. Sie brauchen nicht einmal ein Erklärungshandbuch oder eine spezielle Schulung, die Eingabe funktioniert selbsterklärend und intuitiv, sofern Sie schon einmal mit Excel gearbeitet haben.

  1. Geben Sie in dem Reiter „Eingabe Kalkulation“ die von Ihnen ermittelten Zuschläge für die Allgemeinen Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn ein.
  2. Geben Sie in dem Reiter „Eingabe Soll – Ist Mengen“ die nachfolgenden Werte ein:
    Positionsnummern, Sollmassen, Istmassen, Einheitspreise
  3. Geben Sie in dem Reiter „Eingabe Nachträge“ die Nachtragsnummer und die Angebotssumme ein.

Alle v. g. Werte werden in ein vorbereitetes Excelblatt eingetragen. Danach brauchen Sie nur noch auf den Button “Ergebnis“ zu drücken und sehen, welches Ergebnis die von Ihnen erstellte Mehr- und Mindermengenausgleichsberechnung hat!

Für wen lohnt sich dieser Nachweis?

Wenn Sie z.B. im Bereich der Bauelemente tätig sind (z.B. Fenster/Türen) ist es nicht an der Tagesordnung, dass sich der Architekt bei der Anzahl der Türen und Fenster bei einem Einfamilienhaus verzählt, aber dennoch ist es natürlich möglich, dass durch Änderungen Leistungen entfallen / hinzukommen, ohne dass Sie vom Bauherrn eine konkrete Änderungsanordnung erhalten haben.

Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn die Bauvorhaben größer und komplexer werden, denn dann werden Massenermittlungen mit einem gewissen Spielraum erstellt, und das könnte bei der Abrechnung vorteilhaft sein.

Insbesondere die Gewerke, welche nicht selten 100 Positionen und deutlich mehr im Leistungsverzeichnis stehen haben, profitieren wirklich von dieser Regelung der VOB/B.

Prädestinierte Gewerke sind zum Beispiel (Auszug nicht vollständig):

Elektro / Heizung / Lüftung / Innenausbau / Rohrleitungsbau / Metallbau

Nicht selten bestehen solche Leistungsverzeichnisse aus 500 – 1000 und mehr Positionen und die Auswirkungen einer getätigten und/oder nicht getätigten Mehr- und Mindermengenausgleichs-berechnung sind in keinster Weise mehr im Vorfeld abschätzbar. Nicht selten kommen bereits bei niedrigen sechsstelligen Auftragssummen Ausgleichsbeträge von 30.000 – 60.000€ zustande, da die Massen (vielleicht geht es irgendwann einmal mit BIM) in keinster Weise ohne sorgfältige Arbeitsvorbereitung zu fassen sind, welche meist aber nicht stattfindet, und durch eine baubegleitende Planung dann restlos ad absurdum geführt wird.

Worauf warten Sie?

Sie kaufen mit Massenclaim also einen hochqualifizierten Sachverständigen für die Ausgleichsberechnung nach VOB/B, der für Sie zeitlich unbegrenzt arbeitet, den Sie aber nur einmal bezahlen müssen.